Ein Lehrbuch, das die gesamte Materie des Steuerrechts erfasst, ist für Auszubildende und Studierende ein Hilfmittel, das stets begleitend zum Unterricht und zu den Vorlesungen als Nachschlagewerk begleitend eingesetzt werden kann. Hierbei ist auf eine systematische Darstellung sowie eine hohe Aktualität zu achten.
Inhalt:
Das Lehrbuch Steuerrecht Tipke/Lang wurde seit dem Jahr der ersten Auflage in 1973 in aktuell bereits 22. Auflage im Verlag Otto Schmidt aufgelegt. Die Gliederung erfolgt über zwanzig Kapitel, wobei eine grobe Zweiteilung in die Grundlagen der Steuerrechtsordnung sowie das Besondere Steuerschuldrecht erfolgte. Die Stellung des Steuerrechts in der Rechtsordnung und die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen sind zwei grundlegende Kapitel, die gemeinsam mit den Ausführungen zum Steuersystem und Steuerverfassungsrecht wichtige theoretische Grundlagen vermitteln. Die grundlegende Orientierung der Ertragsbesteuerung am Leistungsfähigkeitsprinzip oder insbesondere auch die Vorgaben durch die Verfassung für die Besteuerung sind von zentraler Bedeutung für das Verständnis des Steuersystems.
Das Europäische Steuerrecht mit dem Verhältnis von Primär- und Sekundärrecht mit der Wirkung auf nationale Normen, völkerrechtliche Bestimmungen sowie die parlamentarische Gesetzgebung im Zusammenspiel mit Rechtsverordnungen oder Steuerrichtlinien der Finanzverwaltung sind weitere wichtige allgemeine Aspekte. Wirtschaftliche Auslegungskriterien, allen voran die Vorschrift des § 42 Abgabenordnung, werden dargestellt und alsdann das allgemeine die Besteuerung bedingende Steuerschuldverhältniss erläutert. Hierbei werden auch die Steuergesamtschuldnerschaft sowie die Akzessorietät der Haftung besprochen.
Teil zwei geht auf das besondere Steuerschuldrecht ein, wobei hier die Besteuerung von Einkommen und Vermögen in Form der Einkommen-, der Körperschaft-, der Gewerbe-, der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grundsteuer eingegangen wird. Die Besonderheiten der Gewinnermittlung einzelner Einkunftsarten, der bilanzielle Betriebsvermögensvergleich, auch die Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften oder etwa die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen sind ausführlich in eigenen Kapiteln besprochen. Die Regelungen zur deutschen Organschaftsbesteuerung sowie die steuerneutralen Möglichkeiten der Umwandlung von Unternehmen sind dabei erläutert.
Weitere Steuerarten wie die Umsatzbesteuerung sowie die Grunderwerb-, die Versicherung- sowie die Feuerschutzsteuer als besondere Verkehr- und Verbrauchsteuern sind dargestellt. Ergänzende Aspekte wie Steuern als Lenkungsnormen in Abgrenzung zu Direktsubventionen, das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht sowie die verfahrensrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Normen mit Grundsätzen des Rechtsschutzes in Steuersachen vervollständigen den Überblick. Gerade die abgabenrechtlichen Vorschriften, die für ein detailliertes Verständnis des Steuerrechts von grundlegender Bedeutung sind, werden hierbei ausführlich vorgestellt.
Empfehlung:
Das Lehrbuch Steuerrecht Tipke/Lang ist das Standardwerk für Auszubildende, Studierende und dient der fundierten Vorbereitung von Lehrveranstaltungen als sehr gute Referenz. Die Ausführungen sind präzise, stets anhand von Quellen belegt und teilweise ergänzend anhand von Schaubildern und Tabellen erläutert. Wir können das Werk unbedingt auch als Nachschlagewerk für Steuerexperten bei Grundsatzfragen etwa zur Steuerrechtssystematik empfehlen.
Steuerrecht – Tipke/Lang
Seer, Hey, Montag, Englisch, Hennrichs
Hardcover, 1.498 Seiten
22. Auflage erschienen 2015 im Verlag Otto Schmidt, Köln
ISBN: 978-3-504-20147-0