Kontext:
Von „Cloud Computing“ versprechen sich viele Unternehmen eine effizientere Nutzung von Datenspeichern und Rechnerkapazitäten. Im Kern geht es darum, dass Netzwerke auf regional oder weltweit verteilte Datenspeicher in Echtzeit zurückgreifen, um darüber Rechnerleistung, Software und andere IT-Infrastrukturen bereitzustellen. So vielversprechend die damit einhergehenden Skalierungsvorteile sind, so diskussionswürdig sind auch die Risiken des Datenschutzes und der Datensicherheit. (Mit-)Verantwortlich für die vertragsrechtlichen, immaterialgüterrrechtlichen, vergaberechtlichen, strafrechtlichen und verfahrensrechtlichen Probleme bleibt am Ende der Kunde des Betreibers der Daten-Cloud und zwar gegenüber den eigenen Kunden.
Inhalt:
Das Rechtshandbuch Cloud Computing ist in erster Auflage im C.H. Beck Verlag erschienen. Das Werk gliedert sich in nur zehn Kapitel. Wie schon gute Praxis bei IT-rechtlich orientierten Rechtshandbüchern, etwa beim im Jahr 2015 bereits in 2. Auflage ebenfalls im Beck-Verlag erschienenen Handbuch IT- und Datenschutzrecht von Auer-Reinssdorff und Conrad, beginnt das Handbuch im ersten Kapitel mit einer Darstellung der technischen Grundlagen und einer Darstellung der Geschäftsmodelle.
Das zweite Kapitel nimmt dann zunächst die international-privatrechtlichen Aspekte in den Blick. Besonders spannend wird es dann ebenfalls im zweiten Kapitel für den kritischen Rechtsanwender, wenn die Autoren dort zunächst die vertragliche Beziehungen zwischen Cloud-Nutzer und Cloud-Anbietern und dann die vertraglichen Beziehungen zwischen Cloud-Anbietern sezieren. Das dritte Kapitel widmet sich ausführlich den datenschutzrechtlichen Aspekten des Cloud-Computing. Dem folgt eine Auseinandersetzung mit den haftungsrechtlichen Aspekten des Cloud-Computing einschließlich des in der Praxis geforderten Compliance Management. Das fünfte Kapitel befasst sich mit den immaterialgüterrechtlichen Aspekten und vor allem den urheberrechtlichen, patentrechtlichen und störerhaftungsrechtlichen Aspekten. Das sechste Kapitel befasst sich mit speziellen internationalrechtlichen Problemen wie zum Beispiel der spannenden Frage der internationalen Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten über Cloud Computing, dem international-exterritorialen Zugriff auf Daten im Rahmen von sog. discovery-Verfahren sowie mit hoheitlichen Zugriffsrechten. Die Kapitel sieben („Vergaberecht“) („Exportkontrollrecht“), acht („Strafrecht“) und neun („Steuerrecht“) analysieren die Bezugspunkte zu wichtigen Sonderrechtsgebieten.
Empfehlung:
Das von Borges (Professor an der Universität des Saarlandes) und von Meents (Rechtsanwalt) herausgegebene Handbuch Cloud Computing stellt umfassend und aktuell den stark wachsenden Cloud-Computing Markt mit allen berührten Rechtsfragen dar und erläutert anschaulich die juristischen und technischen Sachverhalte. Es deckt nicht nur alle vom Cloud-Computing betroffenen Rechtsgebiete ab, sondern stellt auch in verständlicher Weise die technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen dar, ohne deren Kenntnis der Rechtsberater seinem Mandanten nicht effektiv dienen kann.
Besonders lobenswert ist, dass das Rechtshandbuch häufig einen rechtsvergleichenden Blickwinkel einnimmt. Gerade das enorm praxisrelevante U.S.-Recht bezieht es intensiv in die Darstellung ein. Es ist damit eine enorme Hilfe für den Praktiker, der allzu oft durch allzu national geprägte Darstellungen in seiner beraterischen Handlungsfähigkeit gehemmt wird.
Cloud Computing, Rechtshandbuch
Borges, Meents
Hardcover, 734 Seiten
1. Auflage erschienen 2016 im C.H. Beck Verlag, München
ISBN: 978-3-406-64590-7