Kontext:
Das EU-Recht hat mit dem Lissabonner Vertrag sowie dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion im Jahr 2012 eine weitere Entwicklungsstufe erreicht. Diese Veränderungen sowie die Rechtsauslegung durch entsprechende Urteile machen eine stetige Anpassung der Sekundärliteratur notwendig. Aufgrund seiner Tragweite hat das EU-Recht auch für das (deutsche) Steuerrecht eine große Bedeutung, so dass auch die steuerliche Beraterschaft bei entsprechenden Themen auf eine fundierte Kommentierung zurückgreifen muss.
Inhalt:
Der EU-Kommentar von Schwarze ist dreigliedrig aufgebaut. Die Einführung in das Rechtsgebiet erfolgt anhand von ausführlichen Erläuterungen zum Reformvertrag von Lissabon aus dem Jahr 2007. Neben den Grundsätzen der Union werden unter anderem die institutionellen Änderungen, die Kompetenzabgrenzung hin zu den einzelnen Mitgliedstaaten sowie verschiedene einzelne Neuerungen erläutert.
Der erste Teil der Kommentierung bespricht den Vertrag über die Europäische Union (EUV) entlang der insgesamt 55 Artikel. Jedem Artikel sind die herangezogene Literatur sowie ein eigenes kurzes Inhaltsverzeichnis den eigentlichen Ausführungen vorangestellt. Neben den demokratischen Grundsätzen werden die Organe der EU erläutert. Das auswärtige Handeln sowie die gemeinsame Außen-, Sicherheits- sowie Verteidigungspolitik werden hierbei über rund 350 Seiten ausführlich abgehandelt.
Im zweiten (Haupt-) Teil geht es um den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Ausführungen zu den insgesamt 358 Artikeln umfassen über 2.200 Seiten. Von besonderer Bedeutung sind die Nichtdiskriminierungsregeln sowie die der europäischen Zollunion, die maßgeblich für den einheitlichen Wirtschaftsraum ist. Die Freizügigkeit der Arbeitskräfte, die des Dienstleistungs- und Warenverkehrs sowie des Kapitals und der Zahlungsströme stellen weitere Grundprinzipien dar, die insbesondere auch auf die nationalen Steuersysteme der Mitgliedstaaten Einfluss haben. Ebenfalls kommentiert sind die Bestimmungen zur Wirtschafts- und Währungspolitik, zur einheitlichen Währung sowie zu sämtlichen anderen Bestimmungen des AEUV.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist im dritten Kapitel abgebildet und besprochen. Die 54 Artikel sind über rund 150 Seiten hinweg erläutert. Im Anhang sind zahlreiche Protokolle, Verfahrensordnungen sowie insbesondere der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion vom 02. März 2012 abgedruckt. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis vervollständigt den Kommentar.
Empfehlung:
Der EU-Kommentar von Schwarze ist, wenngleich noch im kompaktem Format gehalten, dennoch eine äußerst umfangreiche und tiefgehende Kommentierung des EU-Rechts. Das Werk gibt damit auch noch erfahrenen Praktikern weitergehende Argumente sowie Auslegungshilfen zur Hand. Auch für die Wissenschaft bleibt der zwischenzeitlich in dritter Auflage vorliegende „Schwarze“ eine gelungene Quelle.
EU-Kommentar
Schwarze (Hrsg.)
Hardcover, 3.019 Seiten
3. Auflage, erschienen 2012 im Nomos Verlag, Baden-Baden
ISBN: 978-3-8329-6329-3