Für die Verwendung der Rezensionen auf Steuern-Buecher gelten die Regeln des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V.
Hinsichtlich der Rezensionen von Büchern und sonstigen Verlagserzeugnissen in Zeitungen, Zeitschriften und online-Medien haben sich seit langem ungeschriebene Regeln herausgebildet, die auf einem Geben und Nehmen zwischen Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen, Rundfunkanbietern und Internetportalen beruhen. Buch- und Hörbuchverlage betreiben regelmäßig eine personal- und ressourcenintensive Pressearbeit, organisieren Autorenkontakte und stellen den Medien frühzeitig Informationen und kostenlose Rezensionsexemplare zur Verfügung. Print-, Online- und gesendete Medien und die für sie arbeitenden angestellten und freien Journalisten rezensieren und berichten über Autoren und ihre Veröffentlichungen. Dieses Zusammenwirken von Buchverlagen, Medien und Journalisten erfolgt auch im Bewusstsein der wechselseitigen Werbewirkung: Indem kurze Ausschnitte der Rezensionen und Berichte zur Bewerbung des besprochenen Buches genutzt werden können, fungiert das Buch zugleich durch die Nennung des Zitatgebers national und international als Werbeträger für das Pressemedium.
Vereinbarung:
Die nachfolgenden Regeln dokumentieren die anerkannten Rahmenbedingungen für die Verwendung von Rezensionen zum Zweck der Bewerbung von Büchern und anderen Verlagserzeugnissen und stellen gleichzeitig für die unterzeichnenden Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, Sendeunternehmen und online- Anbieter eine freiwillige Selbstverpflichtung zu deren Einhaltung dar. Diese wird stellvertretend für alle
Buchverlage, Buchhändler und Zwischenbuchhändler gegenüber dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels als Dachorganisation der Buchbranche erklärt. Soweit diese Erklärung von freien Journalisten abgegeben wird, verpflichten sich diese, ihre Auftraggeber darauf aufmerksam zu machen, dass sie das rezensierte Buch und ggf. dazu gehöriges Pressematerial auf Basis der Börsenvereins-Regeln erhalten haben.
Mit Anerkennung dieser Standards erklären sich Journalisten und Medien damit einverstanden, dass Auszüge aus von ihnen verfassten und/oder veröffentlichten Rezensionen oder Berichten vergütungsfrei und ohne, dass es einer gesonderten Erlaubnis im Einzelfall bedarf, unter folgenden Bedingungen von Buchund Hörbuchverlagen genutzt werden können:
1. Der Auszug umfasst nicht mehr als fünf Sätze. Die Zusammenstellung mehrerer unzusammenhängender Textausschnitte ist hierbei möglich, soweit diese insgesamt den Höchstumfang nicht überschreitet. Die Verwendung von längeren Textauszügen und vollständigen Rezensionen bedarf stets einer gesonderten Genehmigung.
2. Der Auszug wird wörtlich und korrekt wiedergegeben und darf nicht sinnentstellend gekürzt werden. Die Auswahl des Auszugs darf der Tendenz der Rezension nicht zuwiderlaufen.
3. Der Auszug wird ausschließlich im Zusammenhang mit der Verkaufsförderung und Bewerbung des jeweiligen Titels und/oder eines oder mehrerer Titel desselben Autors genutzt.
4. Die Erlaubnis umfasst die üblichen Werbemaßnahmen und Produktinformationen, offline und online, in allen Vertriebskanälen einschließlich der Verwendung in Produktkatalogen und Datenbanken des verbreitenden Buchhandels, der Bibliotheken und des „Verzeichnisses lieferbarer Bücher“ (VLB). Ebenfalls gestattet ist die Verwendung im Rahmen der Pressearbeit, des Lizenzgeschäfts (ggf. auch in sinngetreuer
Übersetzung) und für Veranstaltungen wie z.B. Lesungen und Messen.
5. Bei der Nutzung wird die Quelle angegeben. In der Quellenangabe ist das Medium, in dem die Rezension zuerst veröffentlicht wurde und, soweit möglich, der Rezensent zu nennen. Anm.: Das Autorenteam von Steuern-Buecher setzt sich aus einer Gruppe von Steuerfachleuten zusammen. Ein Verweis auf den Rezensent ist daher nicht möglich.
6. Die auf Anforderung erfolgende Überlassung von Rezensionsexemplaren erfolgt ausschließlich zum Zweck der Besprechung der Bücher. Ein Weiterverkauf ist nicht zulässig. Vom Verlag vorgegebene Sperrfristen für die Veröffentlichung der Rezension werden beachtet.
7. Die einmal erklärte Anerkennung dieser Regeln gilt unbefristet. Sie kann jederzeit mit Wirkung für zukünftige Rezensionen und Besprechungen zurückgenommen werden.
Empfehlung:
Am besten verlinken Verlage von Ihrer Homepage auf die Rezension im Volltext direkt auf www.Steuern-Buecher.de.
Gerne stellen wir Ihnen hierfür auch die nachfolgend abgebildete Grafik zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
Quelle: © Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. | Rechtsabteilung | Braubachst. 16 | 60311 Frankfurt
Tel. 069 1306-314 | E-Mail: rechtsabteilung[at]boev.de | Stand: 09/2013